Offene Hilfen sind die Gesamtheit aller ambulanten personenbezogenen sozialen Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen. Sie haben zum Ziel, ein Leben außerhalb stationärer Einrichtungen in Selbstbestimmung zu gewährleisten und wollen Menschen ein Verbleiben in der gewohnten Umgebung ermöglichen.
In der deutschen Dienstleistungslandschaft haben sich für die Dienste, die entsprechende Hilfeleistungen erbringen, je nach Länderbezug sowie Konzeption unterschiedliche Namen ausgeprägt:
Immer noch gibt es viel dafür zu tun, dem festgeschriebenen Vorrang der offenen Hilfe zum Durchbruch zu verhelfen...
Auf diesen Grundsatz berufen sich sowohl Kunden als auch Dienstleister gleichermaßen:
Die gesetzliche Vorschrift des § 13 SGB XII unterstreicht ausdrücklich den Vorrang offener Hilfen gegenüber stationären Hilfen. Daraus erwächst für den Träger der Sozialhilfe zugleich die Verpflichtung, auf die Bereitstellung solcher offenen Hilfen hinzuwirken.
Obgleich die offene Hilfe, das Verbleiben des Leistungsberechtigten in seiner gewohnten Umgebung, in der Regel die humanere Hilfe ist, ist die Begrifflichkeit "offene - geschlossene Hilfe" in vielerlei Hinsicht überholt und deshalb ideologiefrei zu diskutieren.
Es geht nicht um ein "Schwarz-weiß-denken" bei der Gegenüberstellung "ambulant versus stationär". Es geht auch nicht um ein "entweder - oder". Es geht vielmehr um Vielfalt von Hilfeangeboten mit Qualität, die dem Leistungsberechtigten echte Wahlalternativen zwischen Diensten und Einrichtungen eröffnet und somit das Wahlrecht sicherstellt. Die Bereitstellung verschiedenartiger Hilfen bedeutet aus Sicht behinderter Menschen, dass sie ernst genommen werden mit ihren Bürgerrechten, dass ihnen Teilhabemöglichkeiten am Leben in der Gemeinschaft eröffnet werden und sie vor allem selbstbestimmte Lebensentwürfe realisieren können - ohne Benachteiligung gegenüber nicht behinderten Mitbürgern.
Offene Hilfen - Dienstleistungen mit Zukunft
Zweifelsfrei gebührt den ambulant-mobilen Hilfen zur Alltagsbewältigung konzeptionell sowie programmatisch besondere Aufmerksamkeit: Verbunden mit den Erwartungen und Lebensperspektiven gerade auch "junger" Familien mit behinderten Kindern wird zunehmend deutlich, dass insbesondere auch ambulant bereitgestellte, gezielte und vor allem familiennahe Unterstützungsleistungen gefragt sind.
Die Erwartungen selbstbewußter und kompetenter Familien sowie zunehmend auch die von Menschen mit geistiger Behinderung selbst gehen weit über das hinaus, was der "klassische" Familienentlastende Dienst (FED) seit Mitte der 80er Jahre vorhält. Selbstverständlich sind im Alltag entlastende Fremdhilfen für viele Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und Lebensphasen nicht mehr wegzudenken und zur Stabilisierung und Erholung unentbehrlich geworden.
Über diese stunden- und tageweisen Entlastungen für betreuende und pflegende Angehörige hinaus, die zum Kerngeschäft ambulanter Dienste gehören sollten, zeigen sich jedoch weitergehende Handlungsbedarfe und Entwicklungslinien.
So werden zunehmend ambulante Freizeitangebote und Einzelbegleitungen gewünscht, die die Teilnahme behinderter Menschen am Leben in der Gemeinschaft sichern. "Normalisierte" Freizeitgestaltung und Reiseangebote mit Assistenz erfreuen sich reger und setig steigender Nachfrage. Kurzzeitige, also mehrtägige bis mehrwöchige Unterbringung von behinderten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die zu Hause leben, sind wichtige Angebot zur Stabilisierung des Familiensystems. So wird gewährleistet, dass die Familienmitglieder auch einmal etwas "nur für sich" unternehmen können. Gleichzeitig profitieren behinderte Angehörige durch einen Zuwachs an neuen Erfahrungen, auch im Kontakt zu anderen und im Umgang mit Fremdhilfe außerhalb der Familie. Das alles setzt aber voraus, dass verlässliche und für "unseren" Personenkreis qualifizierte und bedarfsgerechte Kurzzeitunterbringungsplätze vorhanden sind. Die Erschließung weiterer Lebensfelder, für die ambulante Unterstützung bereitzustellen ist, steht an; so insbesondere die Begleitung der Integration in Kindergarten und Schule, das Ambulant Betreute Wohnen, die Arbeitsassistenz., tagesstrukturierende Hilfen für behinderte Senioren und etliche andere Hilfearten mehr. Gerade auch vor dem Hintergrund der noch ungesicherten Gesamtfinanzierung und unpräzisen rechtlichen Einbindung dieser und weiterer ambulanter Hilfen, und gerade auch vor der programmatischen Leitlinie, die Selbstbestimmung weiter zu befördern, hat der Vorstand der Bundesvereinigung Lebenshilfe einen Fachausschuss berufen, der sich aus Vertreter(inn)en der Landesverbände zusammensetzt und von der Bundesgeschäftsstelle koordiniert wird.
Der Ausschuss Offene Hilfen leistet einen Beitrag zur bundesweiten Vernetzung und Stärkung der ambulanten Dienste, indem Fachinformationen gebündelt, multipliziert, strategisch bewertet und weiter befördert werden.