Die von der Bundesvereinigung Lebenshilfe herausgegebene Praxishilfe zu Verträgen von stationären Einrichtungen und Anbietern ambulanter Leistungen nach dem WBVG ist nun in einer überarbeiteten Fassung mit Stand Januar 2012 erschienen.
Im Bereich der stationären Leistungserbringung wurde die Formulierung zur Vertragsanpassung bei Änderung des Pflege-oder Betreuungsbedarfs neu gefasst, um deren Voraussetzungen für den Bewohner noch transparenter zu gestalten. Anbieter ambulanter Leistungen finden nun einen Hinweis, an welchen Stellen sie gegebenenfalls das jeweilige Landesheimgesetz beachten müssen. Daneben erfolgte eine allgemeine sprachliche und redaktionelle Überarbeitung.
Die Praxishilfe ist ausschließlich in elektronischer Form erschienen und kann über unten stehenden Link heruntergeladen werden.
Zur ersten Auflage der erfolgreichen WBVG-Praxishilfe hat uns eine Vielzahl von hilfreichen Rückmeldungen erreicht. Gerne können Sie auch weiterhin Ihre Anregungen und Kritik senden an recht@lebenshilfe.de.
Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) stärkt die Stellung von Menschen mit Behinderungen als eigenständige Verbraucher und baut die Pflichten von Trägern von Wohnformen als Unternehmer aus. Sowohl für stationäre Einrichtungen als auch zunehmend für viele Anbieter ambulanter Leistungen sind die Verträge mit Bewohnern bzw. Nutzern diesen Veränderungen anzupassen.
Der Lebenshilfe-Ratgeber stellt dazu Musterverträge sowohl für Träger von Einrichtungen als auch für Anbieter ambulanter Leistungen zur Verfügung. Ebenfalls enthält er eine Checkliste zur Gestaltung der vorvertraglichen Informationen.