Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen, die als private Altersvorsorge eine sogenannte „Riester-Rente“ abgeschlossen haben, sollten kontrollieren, ob bei Ihnen tatsächlich die staatliche Zulage in voller Höhe bezahlt wurde. Mindestens bei einer Beschäftigten in Niedersachsen wurde aufgrund eines Computerfehlers nur eine geringere staatliche Zulage ausbezahlt.
Was ist die „Riester-Rente“?
Bei einer Riester-Rente wird mit einem privaten Versicherungsunternehmen eine zusätzliche Altersvorsorge abgeschlossen. Neben dem Eigenbetrag des Sparers zahlt der Staat eine Jahreszulage als Zuschuss in Höhe von bis zu 154 Euro in die Altersvorsorge ein. Die genaue Höhe der Jahreszulage ist dabei abhängig von dem gezahlten Mindesteigenbetrag. Wird weniger als vier Prozent des eigenen Arbeitseinkommens im Kalenderjahr einbezahlt, verringert sich die staatliche Zulage. Auch Beschäftigte in einer Werkstatt für behinderte Menschen erfüllen die Voraussetzungen, um einen Riester-Vertrag abzuschließen, und damit zusätzlich für das Alter vorzusorgen. Allerdings ist dabei folgendes zu beachten: Müssen im Alter (weiterhin) Sozialhilfeleistungen beantragt werden, wird die Riester-Rente vollständig als Einkommen angerechnet und die Sozialhilfeleistung gekürzt. Die zusätzliche Altersvorsorge bringt damit lediglich Beschäftigten einen Vorteil, die im Alter nicht auf Sozialhilfe angewiesen sein werden, etwa weil sie zusätzliches Vermögen oder weitere Einkünfte haben. Während der Ansparphase ist das Riestervermögen im Übrigen im Falle der Beantragung von Sozialhilfeleistungen als Altersvorsorge geschützt und wird nicht angerechnet.
Probleme beim Automatischen Zulageverfahren
Die Berechnung und Ausschüttung der Jahreszulage wird zentral durch die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) organisiert. Die Zulagenstelle greift dabei auf ein automatisiertes Zulagenverfahren zurück, d. h. die Sparerdaten werden automatisch von den Versicherungsunternehmen und Steuerbehörden in elektronischer Form übermittelt. Offensichtlich existiert jedoch in diesem automatischen Zulageverfahren ein Systemfehler. Dieser kann dazu führen, dass bei Beschäftigten in einer Werkstatt für behinderte Menschen statt des tatsächlichen Einkommens (im Durchschnitt ca. 2000 Euro/Jahr) das fiktive Einkommen (ca. 24 000 Euro/Jahr), das für die Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers herangezogen wird, an die Zulagenstelle übermittelt wird. Wird bei der Berechnung der Zulage jedoch das erhöhte fiktive Einkommen zugrunde gelegt, reichen die gezahlten Eigenbeträge der Beschäftigten nicht aus, um vier Prozent des Arbeitseinkommens zu erreichen. Die Zulage wird daraufhin gekürzt.
Was sollten sie tun?
Riester-Sparer sollten daher kontrollieren, ob bei Ihnen die Zulage in der richtigen Höhe ausbezahlt wurde. Sollte dies nicht so sein, können sie für das laufende Kalenderjahr 2011 die Teilnahme am automatischen Zulageverfahren stoppen und stattdessen die jährliche Altersversorgungszulage „auf der Basis des tatsächlichen Bruttoeinkommens“ beim Versicherungsunternehmen beantragen. Antragsformulare erhält man bei der kontoführenden Bank. Für das Kalenderjahr 2010 kann ein formloser Antrag auf „Festsetzung der Altersversorgungszulage auf der Basis des tatsächlichen Bruttoeinkommens“ gestellt werden. Diesem Antrag ist die Bescheinigung nach § 92 EStG für das Kalenderjahr 2010 beizufügen, die dem Sparer bis Ende Februar zugegangen sein sollte. Bei beiden Anträgen muss das tatsächliche Bruttoeinkommen durch einen Einkommensnachweis für Dezember oder des Ausdrucks der elektronischen Jahreslohnsteuerbescheinigung nachgewiesen werden.
Wo finden sie Hilfe?
Sowohl allgemeine als auch spezielle Fragen zu ihrem Vertrag können sie an die Zentrale Zulagenstelle in Brandenburg an der Havel richten (Tel.: 03381 – 21222324).Ausführliche Informationen finden sie auch auf den Seiten des Landesverbandes Niedersachsen unter:
www.lebenshilfe-nds.de