Menschen mit Behinderung können in verschiedenen Lebenslagen Opfer sexuellen Missbrauchs und körperlicher Gewalt werden. Mit diesen Empfehlungen verfolgt die Lebenshilfe das Ziel, Gewalt und Missbrauch vorzubeugen und Verdachtsfällen und tatsächlichen Vorkommnissen verantwortlich nachzugehen.
In Orts- und Kreisvereinigungen der Lebenshilfe mit ihren Einrichtungen und Diensten sind bereits verschiedene Konzepte hierzu erarbeitet worden. Die nunmehr vorliegende Empfehlung greift auf diese zurück und stellt sie in einen gesamtverbandlichen Rahmen.
Gliederung:
1. Definition und Sachverhalt
2. Prävention
3. Erkennen kritischer Situationen
4. Umgang im Verdachts- und Vorkommensfall
5. Aufarbeitung
6. Internet-Link zu Kontaken und weiteren Informationen