Die Agentur für Arbeit entscheidet als zuständiger Rehabilitationsträger über die Aufnahme in das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich einer Werkstatt. Vereinzelt versuchen Agenturen für Arbeit die Aufnahme zeitlich zu verzögern und argumentieren mit nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Finanzmitteln. So geschehen 2005 und auch wieder aktuell.
Ein Leitfaden mit Informationen zu rechtlichen Schritten zur Durchsetzung einer Werkstattaufnahme für Schulabgängerinnen und Schulabgängern sowie ein Musterwiderspruch für Ablehnungsbescheide sollen Sie dabei unterstützen, den Rechtsanspruch auf Aufnahme in das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchzusetzen.
Musterwiderspruch (pdf - 9.6 KB)
Informationen und rechtliche Schritte zur Aufnahme in die WfbM (pdf - 14.9 KB)