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Lebenshilfe zum Bundestags-Beschluss

Freiwillige Verlängerung des Zivildienstes ist ein Erfolg

Der Deutsche Bundestag hat jetzt die umstrittene Kürzung des Wehrdienstes ab 1. Juli beschlossen. Damit dauert auch der Zivildienst nur noch sechs statt bisher neun Monate.

Zivildienstleistende sollen ihren Dienst künftig jedoch freiwillig bis zu sechs Monate verlängern können. So hatte es die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag vorgeschlagen. Auch Vertreter der Bundesvereinigung Lebenshilfe hatten als Sachverständige in der Anhörung am 14. Juni im Verteidigungsausschuss für die freiwillige Verlängerung plädiert: Dadurch sei der Aufbau einer Beziehung zu Menschen mit geistiger Behinderung weiter in verantwortungsvoller Weise möglich. Bei der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung ist nun die Erleichterung groß.

„Die Möglichkeit, den Zivildienst freiwillig verlängern zu können, ist ein echter Erfolg“, sagt Robert Antretter, Bundesvorsitzender der Lebenshilfe. Zivildienstleistende haben so weiter die Chance, Menschen mit Behinderung im alltäglichen Kontakt kennen zu lernen – und zudem vielleicht ihr Interesse für ein Berufsfeld zu entdecken, das traditionell eher Frauen anzieht. „Das ist ein wichtiger Schritt hin zu einer inklusiven Gesellschaft“, so Antretter.

Die Lebenshilfe bietet selbst seit 2001 das Berufsvorbereitende Soziale Jahr (BSJ). Etwa 1000 junge Menschen absolvieren jährlich bundesweit das BSJ in Einrichtungen der Lebenshilfe und entscheiden sich mitunter eben auch für eine Berufsausbildung in der Behindertenhilfe oder für ein sozialpädagogisches Studium.

1507 Zeichen – Abdruck honorarfrei – Belegexemplar erbeten
 

Verlag

Bundesvereinigung Lebenshilfe
 

Autor

Pressestelle
 

Veröffentlichung

22.06.2010, 13:03 Uhr
 
 
 
 
 
© 2007 - 2012 Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. - 35043 Marburg, Raiffeisenstr. 18, E-Mail: Bundesvereinigung@Lebenshilfe.de