Aus dem Vorwort:
Die Diskussion um die Bedeutung institutioneller Tagesangebote für Kinder unter drei Jahren wird gesellschaftlich und fachlich heute immer noch kontrovers geführt. Der Wunsch, das Zusammenleben in der Familie mit Kindern verantwortlich zu gestalten und gleichzeitig eine Erwerbstätigkeit auszuüben, begründet sich aus dem Recht auf Persönlichkeitsentfaltung aller Familienmitglieder.
Die Herausforderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleben insbesondere allein erziehende Elternteile. Tagesangebote dienen somit nicht
allein der Existenzsicherung von Familien, sondern bedeuten für viele zugleich
eine Verbesserung der sozialen Lebensqualität.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat mit einer Empfehlung 1997 erstmals differenzierte Aussagen für eine bedarfs- und bedürfnisorientierte Entwicklung und Gestaltung institutioneller Tagesangebote für Kinder mit besonderen Förderbedarf vorgelegt. Dies sollte die häufi g ideologisch befrachtete Auseinandersetzung über die Wirkungen institutioneller Tagesangebote für Kinder mit besonderem Förderbedarf unter drei Jahren versachlichen. Eltern sollten ermutigt werden, entsprechende Bedürfnisse ohne Gewissensnöte zu formulieren; Fachleuten sollte die damalige Empfehlung Anregungen für die Ausgestaltung institutioneller Angebote vermitteln und Sozialpolitikern Kriterien für eine bedarfsorientierte Gesamtversorgung an die Hand geben. Mittlerweile hat sich der gesellschaftliche Stellenwert institutioneller Tagesangebote für Kinder mit und ohne besonderen Förderbedarf umfassend weiter entwickelt und nachhaltig verändert. Diese Entwicklung hat die Lebenshilfe veranlasst, ihre Aussagen aus dem Jahre 1997 fortzuschreiben und der aktuellen gesellschaftlichen, familialen und individuellen Situation und Bedarfslage anzupassen.
Mit Inkrafttreten des Tagesbetreuungsgesetzes (TAG – Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung und zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe) zum 1. Januar 2005 hat sich der Gesetzgeber der Notwendigkeit angenommen, das Zusammenleben in der Familie mit der Erwerbstätigkeit der Eltern in Übereinstimmung zu bringen.