Gentchnologie und Diskriminierungsverbot (Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG)
Die Auseinandersetzungen über die Verfassungsmäßigkeit biomedizinischer Technologien lassen zumeist die Frage unberücksichtigt, inwieweit verschiedene gentechnische Verfahren (auch) einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG enthalten. Entsprechende Problemstellungen werden in diesem Aufsatz in Bezug auf die aktuellen Diskussionen über die Präimplantationsdiagnostik (PID) und die Stammzellenforschung (exemplarisch) skizziert.