Gentchnologie und Diskriminierungsverbot (Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG)

Die Auseinandersetzungen über die Verfassungsmäßigkeit biomedizinischer Technologien lassen zumeist die Frage unberücksichtigt, inwieweit verschiedene gentechnische Verfahren (auch) einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG enthalten. Entsprechende Problemstellungen werden in diesem Aufsatz in Bezug auf die aktuellen Diskussionen über die Präimplantationsdiagnostik (PID) und die Stammzellenforschung (exemplarisch) skizziert.

Organisation

Bundesvereinigung Lebenshilfe
 

Autor

Margareta Burgard
 

Quelle

Rechtsdienst 1/2004
 

Veröffentlichung

15.03.2004, 09:44 Uhr
 
 
 
 
 
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