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Ab dem 01.09.2011 können im öffentlichen Nahverkehr freifahrtberechtigte, schwerbehinderte Menschen bundesweit mit dem grün-roten Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt mit gültiger Wertmarke alle Nahverkehrszüge der Deutsche Bahn ohne zusätzlichen Fahrschein nutzen. Die Deutsche Bahn AG und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben vereinbart, das bisher geltende Streckenverzeichnis bzw. die geltende „50 km-Regelung“ aufzuheben.
Bisher war die Nutzung des Nahverkehrs der Deutschen Bahn nach § 147 Abs. 1 SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) auf 50 km um den Wohnort des freifahrtberechtigten (Merkzeichen "G", "aG", "H", "Gl" oder "B") schwerbehinderten Menschen beschränkt. Die bisherigen Streckenverzeichnisse, die diese 50 km auszeichneten, werden nun zum 1. September entfallen. Freifahrtberechtigte schwerbehinderte Menschen können dann im Nahverkehr sowohl mit Zügen der Deutschen Bahn als auch privater Anbieter ohne weiteres Ticket auch abseits ihres Wohnortes fahren. Die Wertmarken sind wie bisher beim zuständigen Versorgungsamt erhältlich.
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderte Menschen Hubert Hüppe begrüßte die Vereinbarung. Für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderung, die bisher Zusatztickets kaufen mussten, bringe diese Neuregelung Erleichterungen. „Menschen mit Behinderungen kämpfen täglich mit bürokratischen Hürden. Da ist jeder mitzuführende Zettel weniger zu begrüßen“, so Hüppe.