Ein junger Mann sitzt im roten Linienbus. Er begrüßt viele Leute freundlich, der Busfahrer sagt zu ihm: „Guten Morgen, Moritz!“
Auch die anderen Pendler kennen „Moritz“ schon. Er fällt auf und ist anders, er ist ein junger Mann mit Down-Syndrom. Keiner kennt seinen Nachnamen...
„Moritz“ ist jetzt 20 Jahre alt. Er will seit einiger Zeit selbst mit öffentlichen Bussen fahren und ist auch ziemlich stolz darauf. Vor der Schule für geistig behinderte Kinder und Jugendliche in Heitersheim begrüßt ihn sein Lehrer, Herr Müller: „Guten Morgen, Moritz! Hat bei dir alles geklappt?“ und bekommt zur Antwort:„Herr Müller, kannst du mir sagen, wie ich mit dem Bus nach Freiburg fahren kann? Ich will dort meine Schwester besuchen.“ „Aber klar“, antwortet Herr Müller, „das zeige ich dir“...
Höflichkeitsregeln an Schulen für Geistigbehinderte
Die Schüler und Schülerinnen an Schulen für Geistigbehinderte werden in aller Regel bis zur ihrer späten Entlassung - manchmal erst mit 24 Jahren - von ihren Lehrerinnen und Lehrern beziehungsweise Betreuerinnen und Betreuern geduzt und sprechen diese häufig mit „Du, Herr Müller“ an. Oft lernen sie in schulischen Zusammenhängen kaum ihren Nachnamen kennen, übliche Höflichkeitsregeln sind im Gegensatz zu anderen Verhaltensnormen, nicht Unterrichtsgegenstand.
Der beschützte Raum der Schule für Geistigbehinderte öffnet sich, zum Beispiel durch Projekte: „Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt“, das erfordert differenzierte Lerninhalte, die den Anforderungen der „Welt draußen“ entsprechen, und das erfordert das Wissen, Menschen siezen zu können.
In der Welt der Nichtbehinderten...
Gegenseitige Ehrerbietung oder Vertrautheit
Unter Erwachsenen wird die Höflichkeitsform normalerweise gegenseitig verwendet. Die einseitige Verwendung des Duzens gilt oft als unhöflich und als „Verweigerung der Ehrerbietung“, oder sie ist Ausdruck eines sozialen Unterschieds. So werden Menschen, die einfache Tätigkeiten ausüben, von Höherstehenden geduzt. Die Ursache hierfür dürfte sein, dass früher Adel und Klerus das gemeine Volk geduzt haben, das umgekehrt die Höfflichkeitsform benutzen musste.
Kinder werden geduzt
Generell gilt für Kinder, alle Erwachsenen mit Ausnahme der eigenen Familie und Erwachsener aus dem Bekanntenkreis zu siezen, während Kinder normalerweise von niemand gesiezt werden.
Die Anwendung der Höflichkeitsform ist dabei anfangs ein sich entwickelnder Prozess: An Grundschulen ist es in der Regel noch üblich, dass die Kinder ihre Lehrerinnen und Lehrern zwar mit „Herr“ oder „Frau“ plus Familienname anreden, aber dennoch das „Du“ verwenden („Du, Frau Müller, kannst du mir mal sagen, wie ich die Aufgabe lösen kann?“). Spätestens ab der Sekundarstufe II werden aber alle Schülerinnen und Schüler von ihren Lehrerinnen und Lehrern gesiezt. In der Regel werden sie beim Vornamen genannt.
Hierarchie in der Berufswelt
In der Berufswelt kennzeichnet das ungleichzeitige „Siezen“ vs. „Duzen“ eindeutige hierarchische Machtstrukturen: Der Chef wird in der Regel von allen gesiezt. Kolleginnen und Kollegen, die auf gleicher Ebene in der Betriebshierarchie stehen, duzen sich. Auch Antipathien innerhalb des Kollegiums werden durch das Siezen gekennzeichnet. Ein einmal verabredetes „Du“ kann bei Konflikten und Abgrenzungstendenzen wieder zum „Sie“ umfunktioniert werden. Die Du-Form kann also Nähe und Vertraulichkeit ausdrücken. Die Sie-Form kann im Gegensatz dazu Distanz und Förmlichkeit, aber auch Respekt signalisieren. Ebenfalls kann über ein „Du“ auch eine Dominanz angezeigt werden, wenn der „Höhere“ den „Niedereren“ duzt und der „Niederere“ den „Höheren“ zu siezen hat, wie vielleicht der Lehrling den Chef ...
Fehlenden Respekt kann man auch daran erkennen, wenn Menschen mit schlechten Deutschkenntnissen beinahe automatisch geduzt werden.
Duzen als Beleidigung
Der herablassende Beiklang des Duzens (von oben nach unten) kann durchaus als gezielte Unhöflichkeit benutzt werden. Juristisch wird dementsprechend von deutschen Gerichten ein nicht ausdrücklich erlaubtes Duzen als Beleidigung gewertet, auch bei Privatpersonen und nicht nur dann, wenn Amtsträger wie beispielsweise Verkehrspolizisten geduzt werden. Doch wird dieses Vergehen, wie alle Formen der Beleidigung, nur auf Antrag des Beleidigten strafrechtlich verfolgt.
Höflichkeitsgrenze Intelligenz ?
Viele dieser Regeln scheinen in der Behindertenpädagogik nicht zu gelten. Haben die üblichen Formen der Höflichkeit vielleicht eine IQ- Schranke? Denn wir erleben in unserem Alltag im Umgang mit Menschen mit einer geistigen Behinderung nicht, dass das Alter für die Anrede ausschlaggebend ist.
Orientieren wir uns also am Grad der kognitiven Einschränkung oder der „Bedürftigkeit“? Löst das „kindliche“ Verhalten diesen irrtümlichen Reflex bei uns aus?
Der geistig behinderte Moritz wird als „Moritz“ geboren, als „Moritz“ verbringt er die Schulzeit, als „Moritz“ wechselt er in die Werkstatt für behinderte Menschen und als „Moritz“ wird er alt werden.
Steht am Ende sogar in seiner Todesanzeige „Moritz“?
Stigmatisierung durch Sprache
Wenn der Mensch mit einer geistigen Behinderung erwachsen wird, bemerkt die Umwelt nicht nur an seinem Verhalten und an seinem anderen Äußeren, dass er/sie anders ist. Die allgemein gültigen Höflichkeitsregeln scheinen für ihn/sie nicht zu gelten. Selbst kleine Kinder merken schnell - auch an diesen Umgangsformen - wann jemand nicht der Norm entspricht.
„Moritz“ selbst kennt es nicht anders. Er fällt auf:
Der Busfahrer, der Bäcker, der Metzger und der Briefträger, alle werden von ihm geduzt und alle erkennen auch daran sofort, dass es sich nicht nur um einen Menschen handelt, der „anders“ ist, sondern der ganz offenbar so eine einfache Sache nicht lernen kann.
Die Schule für Geistig Behinderte ist auch anders ...
Während in der sonstigen Schulwelt ab 16 Jahren die Schülerinnen und Schüler von den Lehrerinnen und Lehrern gesiezt werden, ist es in den Schulen für Geistigbehinderte seit mehr als dreißig Jahren verbreitete Praxis (Ausnahmen bestätigen die Regel), die SchülerInnen bis zu ihrer Entlassung zu duzen.
... Warum?
Auch der Paradigmenwechsel der Normalisierung und des Empowerments (weg vom Beschützen und Umsorgen hin zu einem selbständigen Leben in sozialer Integration) haben in der Behindertenarbeit bis jetzt nicht dazu geführt, dass die Regeln der allgemeinen Höflichkeit überall auf die jungen Erwachsenen mit einer geistigen Behinderung angewandt werden.
Die Gründe dafür sind sicherlich vielfältig und es lohnt sich, diese genauer anzuschauen:
1. Kindliches Verhalten wird geduzt
Menschen, die langsamer oder vollkommen anders denken und sich artikulieren (kognitive Einschränkungen) und durch ihr oft kindlich wirkendes Verhalten (Entwicklungsverzögerungen) scheinbar nie erwachsen werden und mehr den Kindern zuzuordnen sind, sind dem „Du“ näher als dem „Sie“.
In unserem Kulturkreis scheinen wir geradezu darauf konditioniert zu sein, dass alle, die sich scheinbar kindlich artikulieren, geduzt werden.
Kennen Sie nicht auch Diskussionen zu diesem Thema in Pflegeheimen, in denen es oft auch unreflektierte Praxis ist, demente Bewohnerinnen und Bewohner zu duzen?
Wir postulieren Teilhabe und „ernst nehmen“ der Menschen mit einer geistiger Behinderung und duzen munter weiter ...
2. Beziehungsarbeit erfordert Nähe
Behindertenarbeit ist Beziehungsarbeit. Erst das Einbringen der eigenen Persönlichkeit in den Arbeitsalltag lässt sonderpädagogisches Arbeiten möglich werden. Die/der Pädagogin/Pädagoge muss viel „Herzblut“ investieren, um emotional an die Schülerinnen und Schüler mit Behinderung überhaupt heranzukommen. Hier spielt die Sprache eine große Rolle, und wir müssen uns die Frage nach der distanzierenden Wirkung eines „Sie“ gefallen lassen:
Entfernt also das Siezen nicht Menschen voneinander, die oft auf ganz einfachen basalen Ebenen miteinander interagieren?
Beziehen wir aber die Regeln der allgemeinen Höflichkeit wieder mit ein, und gehen von Gegenseitigkeit und Gleichberechtigung in der Beziehung aus, dann müssten sich beide Partner beim Vornamen nennen und duzen. Das ist aber nicht der Fall. Die Lehrerin beziehungsweise der Lehrer – die nichtbehinderte Respektperson – stellt sich den behinderten Schülerinnen und Schülern schon mit „Ich bin die Frau Maier“ vor. Das ist eingespielt, und die Behinderten finden es dann auch vollkommen normal „Du, Frau Maier“ zu sagen.
3. Ein Missverständnis aus Gewohnheit
Alte Muster in unseren Köpfen bestimmen unseren Arbeitsalltag und den Umgang mit geistig behinderten Menschen.
Vieles in der Welt der Sonderpädagogik ist lange eingespielt. Gewohnheiten werden nicht ständig hinterfragt und reflektiert.
4. Lernchancen verpasst?
Wenn die Reden von sozialer Integration oder gar Inklusion über Sonntagsreden hinaus Bestand haben sollen, sollten die jungen Erwachsen dann nicht die Möglichkeit haben, gesellschaftlich gesetzte Regeln der Höflichkeit zu erfahren, zu erleben und - vor allem in der Schule - zu erlernen?
Sollen die Grenzen des sprachlichen Umgangs wirklich an der Intelligenz und an der Entwicklung der jeweiligen Person festgemacht werden?
Bestimmt ist es viel verlangt, Schülerinnen und Schülern den gebotenen Respekt auch in dieser sprachlichen Form zu erweisen, die ihrerseits Mühe haben, Lehrerinnen und Lehrern Respekt entgegenzubringen.
Aber gerade hier lägen große Lernchancen für Schülerinnen beziehungsweise Schüler mit Behinderung und Chancen für uns, unsere eigene Ernsthaftigkeit zu beweisen!
„Du“-Diskussion dringend notwendig
Es ist höchste Zeit, dass