Das Mittagessen bleibt Bestandteil der Werkstattvergütung, das hat das Bundessozialgericht bestätigt. Wann die Hilfe zum Lebensunterhalt bei einer kostenfreien Einnahme in der WfbM gekürzt werden darf, und welcher Kostenbeitrag dafür bei einem höherem Einkommen gezahlt werden muss, wird in dem Beratungsmaterial Stand November 2010 erläutert.
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