Berlin. Die Führungsgremien der Lebenshilfe blicken nach der Bundestagswahl optimistisch in die Zukunft. „Die große Koalition hat gute Arbeit geleistet. Wir verdanken ihr, dass das weltweit beachtete Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen von Deutschland ratifiziert worden ist“, so Robert Antretter, Vorsitzender der Bundesvereinigung Lebenshilfe, der größten Eltern- und Selbsthilfevereinigung für Menschen mit geistiger Behinderung in Deutschland. Wichtige Meilensteine seien auch ein verbessertes Schwangerschaftskonfliktgesetz, das Gewebegesetz und die Reform der Pflegeversicherung, die für viele Menschen mit geistiger Behinderung Fortschritte gebracht habe.
Die Lebenshilfe erwartet, dass sich CDU/CSU und FDP in ihrer Koalitionsvereinbarung zum ethischen Wächteramt bekennen. Der medizinische Fortschritt, die humangenetische Forschung, Gentherapie, Pränataldiagnostik und Stammzellforschung sind immer am Lebensrecht von geistig und mehrfach behinderten Kindern zu messen. Gesetzesinitiativen der neuen Bundesregierung müssen entsprechend gestaltet werden.
Die UN-Behindertenrechtskonvention muss so umgesetzt werden, dass einerseits die uneingeschränkte Teilhabe behinderter Menschen in Deutschland Wirklichkeit wird, andererseits bewährte Unterstützungsleistungen erhalten bleiben. Robert Antretter macht dies am Beispiel Bildung deutlich: „Solange die Regelschule nicht die gleiche Qualität wie die Förderschule erreicht hat, müssen die Eltern selbst entscheiden dürfen, auf welche Schule sie ihr behindertes Kind schicken wollen.“
Notwendig ist ein Aktionsplan, der unter der gleichberechtigten Beteiligung von körperbehinderten, blinden bzw. sehgeschädigten, gehörlosen bzw. hörgeschädigten Menschen, Menschen mit geistiger Behinderung, Menschen mit psychosozialen Problemen und ihren Interessenvertretern erarbeitet wird.
Nicht alles, was die Vertragsstaaten in der UN-Konvention vereinbart haben, wird sich sofort verwirklichen lassen. Es ist deshalb sinnvoll, einen nationalen Teilhaberat zu etablieren, der Vorschläge zur Gestaltung eines Aktionsplans erarbeitet und den Umsetzungsprozess in Deutschland begleitet.
Ein ganz wichtiges Thema für die nächste Legislaturperiode ist die Reform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. In ihrem im Juli 2009 veröffentlichten Behindertenbericht haben CDU/CSU und SPD verkündet, dass „die Reform der Eingliederungshilfe in der nächsten Legislaturperiode abgeschlossen werden soll“. „Dies gehört in die Koalitionsvereinbarung!“, so Antretter. „Langfristig benötigen behinderte Menschen ein eigenes Teilhabegesetz, das auf den Prinzipien von Selbstbestimmung, Unterstützung, Barrierefreiheit und Nachteilsausgleich gründet.“ Die angekündigte Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe müsse die Weichen dafür stellen, dass in Deutschland ein umfassendes Teilhabegesetz für behinderte Menschen geschaffen wird, das auch angemessene Pflegeleistungen umfasst.
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