Barbetrag steigt zum 1. April 2011

„Hartz-IV-Neuregelung“ bewirkt Erhöhung des Regelbedarfs: Auch der Barbetrag steigt zum 1. April 2011

Durch das rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft getretene "Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch" (RBEG) hat sich auch der Barbetrag (§ 35 SGB XII) geändert. Dieser beträgt 27 Prozent des vollen Regelbedarfs von jetzt 364 Euro.

Bewohnerinnen und Bewohnern von stationären Einrichtungen, die Leistungen der Sozialhilfe (z. B. Grundsicherung) nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe – SGB XII -) erhalten, steht ab dem 01. April 2011 ein Barbetrag in Höhe von 98,28 Euro monatlich zu.

Nachzahlungen ab Januar 2011

Für die Monate ab Januar 2011 wird es eine monatliche Nachzahlung von jeweils 1,35 Euro geben. Der genaue Zeitpunkt der Nachzahlung ist abhängig von der Praxis der Sozialhilfeträger vor Ort.

Organisation

Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.
 

Autor

Ricarda Langer
 

Veröffentlichung

07.04.2011, 18:06 Uhr
 
 
 
 
 
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