Für Menschen mit Behinderung und ihre Familien ist die Mobilität wesentlicher Bestandteil der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Auch müssen Eltern häufig lange Wege in Kauf nehmen, um mit ihrem behinderten Kind notwendige Termine, wie z.B. Arztbesuche und Therapieangebote, wahrzunehmen.
Beim Kauf von Neuwagen bieten viele Hersteller Rabatte für Menschen mit Behinderung an.
Ist die behinderte Person minderjährig oder aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage, ein Fahrzeug zu führen, kann der Rabatt auch für das Fahrzeug eines Familienangehörigen gewährt werden.
Um eine Mehrfachnutzung des Rabattes auszuschließen, sehen die Hersteller in der Regel vor, dass das Fahrzeug auf die behinderte Person zugelassen werden muss. Das Auto kann dann trotzdem über die Versicherung der Eltern versichert werden, um die Schadenfreiheitsrabatte zu erhalten.
Wenn die Menschen mit Behinderung auf Leistungen der Eingliederungshilfe angewiesen sind oder zukünftig angewiesen sein werden, sollte jedoch beachtet werden, dass die Zulassung eines Kraftfahrzeugs häufig als Indiz dafür gewertet wird, dass die behinderte Person auch Eigentümer des Fahrzeugs ist. Der Pkw wird dann bei der Berechnung von Sozialhilfeleistungen als Vermögen berücksichtigt.
Einige Hersteller bieten in solchen Fällen ausnahmsweise an, den Rabatt auch ohne Zulassung auf die behinderte Person zu gewähren.
Die Rabatte können zwischen 15 und 20% liegen (in Einzelfällen auch darüber). Der Händler (nicht alle sind hier entsprechend informiert) erhält diese Rabatte in der Regel vom Werk zurück erstattet.
Um den Rabatt zu bekommen, ist in der Regel die Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50% erforderlich. Bei einigen Herstellern und Autohäusern ist darüber hinaus eines der folgenden Merkzeichen erforderlich: "G" (gehbehindert), "aG" (außergewöhnlich gehbehindert), "H" (hilflos), "Bl" (blind), "B" (auf ständige Begleitung angewiesen).
Für Vereine, Einrichtungen und Dienste der Lebenshilfe und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat einen Großkundenvertrag mit der Volkswagen Aktiengesellschaft abgeschlossen. Die Konditionen für Lebenshilfe-Vereine, Einrichtungen und Dienste der Lebenshilfe finden Sie im verbandsinternen Lebenshilfe-Portal in der Rubrik
Unternehmenskooperationen.
Die Automobilhersteller sehen in vielen Fällen auch für Geschäftsfahrzeuge und überwiegend dienstlich genutzte Fahrzeuge für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Behindertenhilfe Rabatte vor. Im letzteren Fall sind die genauen Konditionen zu erfragen. Insbesondere ist hierbei auf die Regelung bezüglich der Versteuerung eines geldwerten Vorteils zu achten.