Ausscheiden aus der Werkstatt mit dem 65.Lebensjahr
Das BVerwG bestätigt den lebenslangen Anspruch auf Eingliederungshilfe, der aber mit dem Eintritt des Rentenalters von der Teilhabe am Arbeitsleben (Werkstatt) in die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Tagesfördergruppe) umwandelt wird.