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Ausscheiden aus der Werkstatt mit dem 65.Lebensjahr

Das BVerwG bestätigt den lebenslangen Anspruch auf Eingliederungshilfe, der aber mit dem Eintritt des Rentenalters von der Teilhabe am Arbeitsleben (Werkstatt) in die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Tagesfördergruppe) umwandelt wird.

Verlag

Bundesvereinigung Lebenshilfe
 

Autor

Dr. Sabine Wendt
 

Quelle

Bundesverwaltungsgericht
 

Veröffentlichung

14.09.2006, 17:01 Uhr
 
 
 
 
 
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